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Städtische Kindertageseinrichtung Jahnstraße 113
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Kurzbeschreibung

Erlaubnis für das gewerbsmäßige Aufstellen von Glücksspielgeräten, § 33 c Abs. 1 GewO

Beschreibung

Gemäß § 33 c Abs. 1 GewO bedarf derjenige, der gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Zuständig ist die Ordnungsbehörde, in dem er Aufsteller seinen Wohnsitz oder seine Hauptniederlassung hat.

Rechtsgrundlage(n)

§ 33 c GewO

Voraussetzungen

Die Erlaubnis kann gemäß § 33 c Abs. 2 GewO versagt werden, wenn der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, der Antragstellende nicht die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz nachweist (IHK-Bescheinigung) oder der Atragstellende nicht das erforderliche Sozialkonzept nachweist.


Ansprechpartner:
Email vcard Name Telefon
Hofmeier, Wolfgang 02173 794-2330
Bearbeitungsdauer:
<p>6 Wochen</p>
Bearbeitungsgebühren:

1.280,00 Euro

 
Zuständiges Amt:
>> Ordnung - Referat 230
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld. (Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764 Langenfeld Rhld.
 
Wichtige Unterlagen:
Zu beachtende Rechtsgrundlagen:
Wichtige Dokumente:
 
Weiter Infos:

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Anschrift

Städtische Kindertageseinrichtung
Jahnstraße 113
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/81537
Telefax: 02173/848624
 
E-Mail: kita-jahnstr-113@langenfeld.de
Internet: kita-jahnstr113.langenfeld.de

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