Beschreibung
Seit dem 01.01.2008 ist das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes (Nichtraucherschutzgesetz NRW) in Kraft getreten. Bereits der Name des Gesetzes gibt das Ziel wieder: Nichtraucherschutz steht im Vordergrund, nicht das Verbieten des Rauchens. Das weitgehende Verbot in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen zu Rauchen, schützt die Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor ungewollter Exposition des Rauchs. Deshalb ist auch nur an Orten, in denen Nichtraucher und Raucher unvermeidlich einander begegnen das Rauchen verboten worden. Damit erreicht NRW einen Standard, wie er in vielen europäischen Ländern schon geübte Praxis ist. Absolutes Rauchverbot Rauchen wo Rauchen dransteht Gastronomie Bußgelder Für Fragen und Beschwerden können Sie sich an die Gewerbeabteilung im Referat Recht und Ordnung wenden. Hier erhalten auch Gastwirte weitere Informationen. |
| Ansprechpartner: |
| ||||||||
| Bearbeitungsdauer: | |||||||||
| Bearbeitungsgebühren: | |||||||||
| Zuständiges Amt: |
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld.
(Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764
Langenfeld Rhld.
| ||||||||
| Wichtige Unterlagen: | |||||||||
| Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||
| Wichtige Dokumente: | |||||||||
| Weiter Infos: |